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Ju-Jutsu
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung 1. Dan, schwarz
Württembergischer Ju-Jutsu Verband e.V.
Landes-DAN-Kollegium e.V. Württ. (Mitglied im WJJV e.V.)
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- Vorkenntnisse
- Stichprobenartig aus den vorangegangenen Gürtelfarben, lt. Prüfungsordnung
- Techniken
- Die Techniken aus dem Schwarzgurt Prüfungsprogramm sind
in Kombinationen gegen je drei verschiedene Angriffe nach
freier Wahl des Prüflings vorzuführen.
- Nothilfe
- 6 Abwehrhandlungen sind vorzuführen. Die Nothilfe-Situationen werden
vom Prüfling nach freier Wahl gestellt.
- Freie Abwehr angesagter Angriffe
- Freie Abwehr angesagter Angriffe der Prüfungskommission.
Die Abwehrtechniken wählt der Prüfling selbst.
- Freie Abwehr unangesagter Angriffe von zwei Gegnern
- Mit Kontakt
- Ohne Kontakt
- Mit Waffen
- Erste Hilfe
- Es ist ein Lehrgang in Erster Hilfe über 16 Stunden zu besuchen.
Dieser darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Eine Kopie
der Bescheinigung ist der Prüfungskommission vorzulegen.
- Lehrgangsnachweis
- Innerhalb des Vorbereitungsjahres müssen
mindestens folgende Lehrgänge besucht werden:
- 1 DAN-Vorbereitungslehrgang des LDK e.V. Württemberg
- 3 weitere Lehrgangstage nach freier Wahl des Prüflings (der Lehrgang
muß durch den WJJV e.V. zugelassen sein.)
- Prüfungsvorbereitungszeit
- Mindestens 1 Jahr regelmäßiges Training
- Anmeldung über den Trainer / Abteilungsleiter oder Sportschulinhaber
beim Prüfungsbeauftragten des LDK e.V. Württemberg oder
der Geschäftsstelle des WJJV e.V.
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