Zurück Weiter

LDK e.V. Württemberg

Ju-Jutsu

Ausbildungs- und Prüfungsordnung 1. Dan, schwarz
Württembergischer Ju-Jutsu Verband e.V.
Landes-DAN-Kollegium e.V. Württ. (Mitglied im WJJV e.V.)


  1. Vorkenntnisse
    • Stichprobenartig aus den vorangegangenen Gürtelfarben, lt. Prüfungsordnung

  2. Techniken
    • Die Techniken aus dem Schwarzgurt Prüfungsprogramm sind
      in Kombinationen gegen je drei verschiedene Angriffe nach
      freier Wahl des Prüflings vorzuführen.

  3. Nothilfe
    • 6 Abwehrhandlungen sind vorzuführen. Die Nothilfe-Situationen werden vom Prüfling nach freier Wahl gestellt.

  4. Freie Abwehr angesagter Angriffe
    • Freie Abwehr angesagter Angriffe der Prüfungskommission. Die Abwehrtechniken wählt der Prüfling selbst.

  5. Freie Abwehr unangesagter Angriffe von zwei Gegnern
    • Mit Kontakt
    • Ohne Kontakt
    • Mit Waffen

  6. Erste Hilfe
    • Es ist ein Lehrgang in Erster Hilfe über 16 Stunden zu besuchen. Dieser darf nicht länger als zwei Jahre her sein. Eine Kopie der Bescheinigung ist der Prüfungskommission vorzulegen.

  7. Lehrgangsnachweis
    • Innerhalb des Vorbereitungsjahres müssen mindestens folgende Lehrgänge besucht werden:
      • 1 DAN-Vorbereitungslehrgang des LDK e.V. Württemberg
      • 3 weitere Lehrgangstage nach freier Wahl des Prüflings (der Lehrgang muß durch den WJJV e.V. zugelassen sein.)

  8. Prüfungsvorbereitungszeit
    • Mindestens 1 Jahr regelmäßiges Training
    • Anmeldung über den Trainer / Abteilungsleiter oder Sportschulinhaber beim Prüfungsbeauftragten des LDK e.V. Württemberg oder der Geschäftsstelle des WJJV e.V.


Top of this page